PRESSE

Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – Zweite Beratung(Parlamentsrede vom 20.10.2021)

Sehr geehrte Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich beginne mit einem großen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen für die grundsätzliche Zustimmung zu der von den Regierungsfraktionen angestrebten Änderung des Landeshochschulgesetzes. Es zeigt sich mal wieder, dass es jenseits der klassischen Rollen von Regierung und Opposition durchaus möglich ist, im Interesse des Landes zusammenzuarbeiten. Denn es geht nicht um uns Abgeordnete, es geht um die knapp 400.000 junge Menschen, die an den Hochschulen unseres Landes studieren.

Ich habe es bei der ersten Beratung des Gesetzesentwurfs gesagt und möchte die Gelegenheit nicht missen, es erneut zu betonen: vom Wissen und vom Können dieser Menschen wird der künftige Wohlstand unseres Landes abhängen, und bereits jetzt bereichert das studentische Leben jeden Tag unser Land.

Das aktuelle Wintersemester ist nun angelaufen, nach drei Semestern im Würgegriff der Pandemie kehrt ein großes Stück der Normalität zurück. Baden-Württemberg hat auch in den vergangenen Semestern einen Teil der Lehrveranstaltungen in Präsenz ermöglicht, sogar deutlich mehr, als es andere Länder getan haben, aber zu viele Vorlesungen, Übungen und Seminare mussten gänzlich online oder hybrid stattfinden. Dieses, zusammen mit den anderen Belastungen, denen die Studierenden durch das Virus ausgesetzt waren und sind, hat dazu geführt, dass es nicht allen Studis möglich gewesen ist, die Regelprüfungsfristen einzuhalten.

Daher kommt nun der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen in die zweite Lesung und die Schlussabstimmung. Ich darf aus der Begründung zitieren: das Gesetz regelt die Einbeziehung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 in die bereits vom 16. Landtag beschlossene Verlängerung der Prüfungsfristen.

Neu ist auch eine Begrenzung der pauschalen Prüfungsfristverlängerung auf maximal drei Semester. Dieser zeitliche Rahmen ist hinreichend, um auch unter Pandemiebedingungen die notwendigen Leistungsnachweise erwerben zu können.

Eine Begrenzung der pauschalen Prüfungsfristverlängerung ist auch geboten, um eine Planbarkeit des Studienbetriebs sicherzustellen.

Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Entwurf, Sie haben es ja vor sich liegen.

Seit der ersten Lesung haben sich etliche Studierende bei uns gemeldet, mit der Frage, wann es endlich soweit sein wird. Denn die Rechtssicherheit, die wir mit der Schlussabstimmung schaffen, wird dringend erwartet. Jetzt ist es maximal eine Stunde hin, und insgesamt ist der Monat von der Einbringung bis zur Schlussabstimmung ein Zeichen, dass es eben schnell gehen kann, wenn es schnell sein muss.

Nachdem wir nun diesen Schritt tun, um die Vergangenheit aufzuarbeiten, gilt es, nach vorne zu schauen. Denn zweifellos gibt es auch bei Forschung und Lehre im Land etliches aus der Pandemie zu lernen. Es wurden ja auch sehr erfolgreiche neue Formate entwickelt, auch neue Methoden, wie man wissenschaftlich zusammenarbeiten kann, ohne im selben Raum zu sitzen. Das zu verstetigen und auszubauen, was gut gelungen ist, steht den Hochschulen bevor, und ich habe vernommen, dass auch das Ministerium ein entsprechendes Programm der Auswertung vorbereitet, und darf allen Beteiligten dabei viel Erfolg wünschen.

Aus meiner Sicht hat sich bereits gezeigt, dass die Hochschulen mehr Lernflächen für die Studierenden bereithalten müssen. Gerade die gähnende Leere des ersten Corona-Semesters hat doch überaus deutlich gezeigt, wie wertvoll der belebte Campus ist. Dafür muss er dazu einladen, dort zu verweilen, also genügend und gut ausgestattete Lernflächen bieten, ebenso wie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Gerade die Universitätsbauten der 1950-1980er haben dort einen Nachholbedarf, denn damals galt eine andere Philosophie. Über Nacht wird es sich gewiss nicht ändern lassen, aber es ist höchste Zeit, diese Frage ebenso anzugehen wie auch die Frage, wie die Hochschulen ohne Nutzung eines Kraftfahrzeugs erreichbar werden, auch da gibt es mancherorts Nachholbedarf.

Aber trotz aller Innovationen im Wissenschaftsbereich hat sich gerade durch die Pandemie eines gezeigt: Forschung und Lehre leben vom direkten Austausch und von der Präsenz. Das ist die einhellige Meinung der übergroßen Mehrheit der Betroffenen. Und hierzu liefert das Landeshochschulgesetz auch die nötige Grundlage. Präsenzveranstaltungen mit vor Ort anwesenden Hochschullehrenden sind der Standardfall der Lehre. So lese ich das LHG jedenfalls, ohne Jurist zu sein, eine Klarstellung seitens der Ministerin wäre da sicherlich hilfreich.