Studierende wie Lehrende können sich auf ein Sommersemester in Präsenz einstellen! Das Wissenschaftsministerium hat dafür die Corona-Verordnung Studienbetrieb angepasst.
Das bedeutet, dass die Studierenden endlich von den Vorteilen und Möglichkeiten der Interaktion und des Austauschs in Präsenz profitieren und ein studentisches Leben führen können. Sie werden ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie ihre Lehrenden treffen. Sie werden Techniken und Methoden, die Sie online nur bedingt oder gar nicht entwickeln konnten, erproben und entfalten. Egal ob es um Archiv-, Bibliotheks-, experimentelle, Team- oder andere Arbeit geht, sie werden lernen und aufholen können, was nur vor Ort zu lernen und aufzuholen ist.
Alle Studierenden und Beschäftigten an den Universitäten und Hochschulen des Landes haben in den vergangenen Semestern viel Geduld, Rücksicht und Flexibilität aufbringen müssen. Die Pandemie hat uns die Stärken und die Grenzen digitaler Formate oder digitaler Lehranteile verdeutlicht. Daher wollen wir das nächste Semester damit beginnen, Lehre und Studium auf eine neue und gute Normalität umzustellen. Es gelten an den Hochschulen und Universitäten im Land die für die Warnstufe getroffenen Regelungen.
– 3G für Lehrveranstaltungen
– 3G an Lernplätzen, in Archiven und Bibliotheken
– 3G-Regel in Mensen und Cafeterien
– Möglichkeit der Hochschulen zu Stichprobenkontrollen des 3G-Status bei allen Lehrveranstaltungen
– FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
Weitere Informationen für das kommende Sommersemester unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrie/