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PM: Region bei der Förderung des Hochwasserschutzes gut berücksichtigt

„Der Klimawandel führte uns in den vergangenen Jahren deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, unsere Orte nicht nur für Hochwasser zu rüsten sondern auch vor Starkregen zu schützen. Es wird viel Geld für die Erneuerung von Kläranlagen bis zur Wasserversorgung gebraucht. Investitionen in Hochwasserrückhaltebecken oder in den Gewässerschutz sind wichtiger denn je. Die GRÜN-geführte Landesregierung hat dies im Blick und unterstützt bei diesen Aufgaben die Städte und Kommunen“, sagt der GRÜNE Landtagsabgeordnete Michael Joukov.

Die Region wird bei der aktuellen Förderrunde gut bedacht.

Für den Ortsteil Bach der Stadt Erbach wird ein Hochwasserschutzkonzept und ein Starkregenrisikomanagement mit 146.700 Euro gefördert. Balzheim erhält für das kommunale Starkregenrisikomanagement 64.400 Euro.

In Lonsee, Griesingen und Öpfingen werden Messtechnische Ausrüstungen von Regenüberlaufbecken gefördert; für Griesingen und Lonsee beinhaltet der Förderbetrag zusätzlich eine Nachrüstung eines Rührwerkes. Lonsee erhält insgesamt 114.000 Euro, Griesingen 38.400 Euro und Öpfingen wird mit 24.700 Euro bezuschusst.

Von allen Naturkatastrophen sind Hochwasserereignisse die häufigsten. Die gemeldeten Überschwemmungen haben in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Das Land stellt vor diesem Hintergrund den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg in diesem Jahr über 180 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft bereit. Die konkreten Förderungen gab das Umweltministerium in Stuttgart am Freitag bekannt.

In diesem Jahr fördert das Land fast 91 Millionen Euro für Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit rund 48 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind rund 43 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.   

Hinweis:

Die im „Förderprogramm 2022 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen werden den Kommunen durch separate Bescheide bewilligt.