PRESSE

Rede im Ausschuss für Europa und Internationales vom 27.09.2023

TOP 10: Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 30. August 2023
– Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;
hier: Einführung des digitalen Euro

Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

digitale Zahlungen sind längst Alltag, in etlichen EU-Staaten sogar die Regel, und nicht mehr die Ausnahme. Die technische Entwicklung erleichtert das Alltagsleben, alleine, um ein kleines Beispiel zu nennen, durch radikale Verkürzung der Zeit an den Kassen im Supermarkt.

Rechtlich gesehen sind aber digitale Zahlungen lediglich ein Austausch von Forderungen an privatrechtliche Geldinstitute, im Falle von Kreditkartenzahlungen sogar ein rechtlich komplexes Kreditgeschäft.

Technisch gesehen erfordert eine digitale Zahlung eine funktionierende Internet-Verbindung, und ganz ehrlich – wer von uns hat nicht schonmal ein „streikendes“ EC-Terminal einer Funknetzstörung leise oder auch laut verflucht?

Zeit also, für einen digitalen Euro der EZB. Genau dieser soll nun ermöglicht werden. Der Entwurf ist ausgewogen, und kann nur begrüßt werden. Wesentlich ist die Annahmepflicht, aber auch Ausnahmeregelung für kleinere Händler und Vereine, der berühmte Kuchenverkauf im Kindergarten ist nicht gefährdet. Aber größere Handelsunternehmen müssen digitale Zahlungen ermöglichen, die Annahme des digitalen Euro der EZB kann ihnen zur Pflicht gemacht werden, im Gegensatz zu privatrechtlichen Zahlungsterminals. Eine Sache, die man rundum begrüßen kann.

Aus gegebenem Anlass will ich aber noch eine Sache betonen: zeitgleich bekommt das Bargeld eine Bestandsgarantie! Ich wiederhole es zum zweiten Mal, damit es besser ankommt: das gleiche Verordnungspaket macht Bargeldzahlungen unantastbar, und macht eine Ausstattung mit Geldautomaten verpflichtend, gerade für die ländlichen Räume ist es relevant. Und zum dritten Mal, weil die Putin-Hilf-Truppe in x Parlamenten und in sozialen Netzwerken wie so oft blanke Lügen streut, das Zitat der Drucksache:

Um der verbreiteten Befürchtungen entgegenzutreten mit einer Einführung eines digitalen Euro würde das Bargeld in Frage gestellt, hat die EU-Kommission im Paket mit der vorliegenden Verordnung auch eine Verordnung zur Definition von Geldscheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt.

Daher: Digitalisierung mutig angehen, Fake News ignorieren – Zustimmung der GRÜNEN dazu!